Aktuelles

Liebe Patientinnen und Patienten!

Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um unsere Praxis.
 
Am 15.04.2026 ist Frau Liuqing Yang als Fachärztin für Allgemeinmedizin in unsere Gemeinschaftspraxis eingetreten. Mit ihr haben wir eine weitere qualifizierte junge Kollegin für eine langfristige Perspektive in der Betreuung unserer Patientinnen und Patienten gefunden.
 
Das Team der Medizinischen Fachangestellten wird seit dem 1. April 2026 durch Frau Karin Bah verstärkt. Wir heißen sie herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit. 
 
Seit dem 01. Februar 2026 absolviert Frau Dr. med. Charlotte Roch einen Teil ihrer Facharztausbildung in unserer Praxis.
 
 
 
 
 
 
 
 

Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Sie haben eine elektronische Patientenakte. In diese stellen wir Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung ein. Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Laborbefunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.

Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht.
Denken Sie daran: Es ist Ihre elektronische Patientenakte. Sie entscheiden, welche Daten reinkommen und wer sie sehen darf. Wenn Sie zum Beispiel nicht möchten, dass wir einen Befundbericht oder Arztbrief in Ihre ePA ein- stellen, geben Sie uns Bescheid.
Das können insbesondere Daten zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen sein.
Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.

Sie können ebenso festlegen, dass eine Praxis, eine Apotheke oder eine andere Einrichtung, die mit dem Einlesen Ihrer Gesundheitskarte Zugriff auf Ihre ePA hat, nicht reinschauen darf.
Oder Sie möchten die Arzneimittel, die Sie einnehmen, nicht in Ihrer Akte abgebildet haben. Auch dagegen können Sie Widerspruch einlegen. In solchen Fällen nutzen Sie die ePA-App oder wenden sich an Ihre Krankenkasse. Mit der App können Sie auch einzelne Befunde oder die komplette Medikationsliste verbergen. Dann kann außer Ihnen kein anderer die Dokumente sehen.

 „Widerspruchs-Generator“ :

1. Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-elektronische-patientenakte-epa/

2. Widerspruch gegen die Auswertung von Abrechnungsdaten für persönliche Mitteilungen zu
Gesundheitsrisiken:
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-risikosuche/

3. Falls zwar eine ePA, aber darin keine Abrechnungsdaten gewünscht werden, kann man dem mit
dem dritten Generator widersprechen: Widerspruch gegen das Einstellen der Abrechnungsdaten in
ihre ePA:
https://widerspruch-epa.de/widerspruch-gegen-uebernahme-abrechnungsdaten/