Terminwünsche bitte NICHT über das Kontaktformular, sondern nur telefonisch.
Für gesetzlich Versicherte: Wenn Sie die neue Funktion des E-Rezeptes nutzen wollen, beachten Sie bitte folgende Regeln:
Um diesen Service wahrzunehmen müssen Sie die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits in der Praxis eingelesen haben. Sonst können wir das Rezept nicht digital freigeben.
Sie können das bestellte Medikament am nächsten Arbeitstag in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Verbandsmittel, Hilfsmittel, Betäubungsmittel, Blutzuckerteststreifen und Medikamente mit dem Inhaltsstoff Macrogol können nicht über ein E-Rezept verordnet werden.